Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
heute geht es um Schneeballsysteme im Autohandel. Die Masche ist einfach: Extrem günstige Preise in Verbindung mit hohen Anzahlungen bis hin zur kompletten Vorkasse.
Immer wieder fallen trotz vieler Warnungen - auch des BVfK - nicht nur die sich trügerischerweise zu 100% geschützt fühlende Verbraucher, sondern auch gestandene Kfz-Händler auf solche Machenschaften rein.
„Was geht mich das an? Ich arbeite sauber!“ sagen und denken so manche, die meinen, so etwas hätte sich doch bisher immer von selbst erledigt.
Doch, wie bereits am 7. Oktober (Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an.) besprochen, entstehen durch betrügerische Machenschaften Permanentschäden an allen Händlern – und die arbeiten im Gegensatz zur landläufigen Meinung überwiegend seriös und professionell.
An einem Beispiel aus den wohl ein objektiveres Bild zeichnenden Google-Bewertungen soll dies verdeutlicht werden. So heißt es in einer Kundenbewertung:
„… Habe mir ein Auto vor Ort ausgesucht. Dieses wurde aber dann, trotz bereits unterschriebenen Papieren, einfach an jemand anderes vom Chef verkauft, da er nicht ins System geguckt hat (Aussage des Verkäufers). Mir wurde natürlich direkt Ersatz angeboten, welcher aber nicht akzeptabel war. Komplett andere Ausstattung, statt 7 Sitze nur 5, andere Farbe (braun), obwohl diese ausdrücklich nicht gewünscht war. Nach einigen Tagen kam ein neues Angebot welches ich angenommen habe. Seit Wochen, es ist bereits bezahlt (!!!!!) und schriftlich mitgeteilt das mein Auto "abholbereit" sei, werde ich jetzt vertröstet das es ja noch auf dem "Lkw" sei und nun wirklich bald da ist! Absolute Frechheit!!! Das wird mein erstes und letztes Auto von …. NICHT ZU EMPFEHLEN!!! Nachtrag: Nach Monaten wird man auf einmal telefonisch belästigt seine Rezension doch nochmal zu überdenken. Man versucht alles auf einen Azubi zu schieben. Erst wird einem eine Aufbereitung des Autos als "Entschädigung" Angeboten oder ein Tankgutschein, damit man seine Bewertung wieder löscht oder in eine positive Bewertung, ohne großen Text, ändert. Nach mehrmaligen anrufen werden Beträge von 70€ bis heute 150€ geboten…“
Was dürfte der Hintergrund für eine solche Situation sein, wie sie der Kunde beschreibt?
- „…Habe mir ein Auto vor Ort ausgesucht. Dieses wurde aber dann, trotz bereits unterschriebenen Papieren, einfach an jemand anderes vom Chef verkauft …“ = Lockvogelangebot zum Dumpingpreis
- „…Mir wurde natürlich direkt Ersatz angeboten, welcher aber nicht akzeptabel war…“ = Dem „eingefangenen“ Kunden soll nun etwas mit gesunder Marge verkauft werden.
- „…Seit Wochen, es ist bereits bezahlt (!!!!!) und schriftlich mitgeteilt das mein Auto "abholbereit" sei, werde ich jetzt vertröstet das es ja noch auf dem "Lkw" sei und nun wirklich bald da ist! = Vorkasse, vermutlich, um andere Löcher zu stopfen, oder andere Fahrzeuge bei den Lieferanten zu bezahlen, da die Vorauszahlungen vorheriger Kunden ebenfalls bereits zweckentfremdet wurden.
Letzteres spricht für das Vorliegen eines Schneeballsystems, bei dem mitunter am Einzelgeschäft nicht nur kein Geld verdient wird, sondern in der Schlussphase sogar unter EK verkauft wird, um die benötigte Liquidität zu erhalten.
Und all das geht jeden etwas an, denn Händler, über die solche Berichte im Internet kursieren machen einen erheblichen Teil des Marktes aus – sprich: Sie nehmen sich zu Lasten korrekt arbeitender Händler mit rechtswidrigen Methoden ein großes Stück vom Kuchen. Wer sich einmal vorstellt, er würde, wenn dies nicht so wäre, jeden Monat nur ein Auto mehr verkaufen, kann sich den Unterschied im Jahresergebnis leicht hochrechnen.
Der BVfK kämpft daher an dieser Baustelle nicht aus Selbstverwirklichung, sondern aus satzungsgemäßem Selbstverständnis und hat dazu eine Vielzahl von Instrumenten geschaffen:
1. Regelung in §2.8 der BVfK-Satzung. Hier heißt es: „…Förderung der Brancheninteressen in den Bereichen des Wettbewerbsrechts im Sinne der die Klagebefugnis regelnden Bestimmungen des UWG, sowie sonstiger die Klagebefugnis regelnden Bestimmungen in wettbewerbsbezogenen Gesetzen. Der Verband soll zur Aufklärung, Belehrung und Rechtsberatung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs beitragen und ggf. im Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen der Rechtspflege, unlautere, Markt verzerrende und wettbewerbswidrige Maßnahmen bekämpfen. Der Verband kann diesen Zweck auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verfolgen…“
2. Normierung im BVfK-Regelwerk. Hier heißt es u.a.: „Anzahlungen werden vom privaten Käufer grundsätzlich nicht verlangt. Ausnahmen hiervon sind möglich bei Modell-, Farb- und Ausstattungskombinationen, die ungewöhnlich und in Folge nur schwer am Markt absetzbar sind, weiterhin bei exotischen oder seltenen Fahrzeugen, sowie bei Käufern mit ausländischem Wohn- oder Geschäftssitz. Sofern Anzahlungen auf zuvor beschriebener Grundlage vereinbart werden, sollen diese auf dem BVfK-Treuhandkonto hinterlegt werden und entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen verwendet werden…“
3. Vierköpfige Rechtsabteilung mit drei, zum Richteramt befähigten Volljuristen in Zusammenarbeit mit externen Spezialisten.
4. Initiierung und Mitgestaltung des Kfz-Internetkodex.
5. BVfK-Beschwerdestelle gegen Internetschummler (https://www.bvfk.de/verbraucher/unserioese-angebote-melden/ )
6. Mitgliedschaft in der Wettbewerbszentrale
7. Regelmäßiger Dialog mit Verbraucherorganisationen.
8. Regelmäßiger Dialog mit den Kfz-Internetbörsen zur Verbesserung derer Kontrollsysteme.
9. Warnhinweise und Verbraucheraufklärung.
10. Dialog, Diskussion, Gerichtsverfahren = angemessener Umgang mit problematischen Geschäftspraktiken.
Um all dies, verehrte BVfK-Mitglieder, kümmern wir uns, weil wir der Überzeugung sind, dass so am Ende des Jahres mehr Geld in Ihre Taschen gelangt und dort verbleibt!
Ich hoffe, Sie stimmen uns zu: Es dient alles immer dem einen Ziel:
"Alles Gute für Ihren Autohandel!"
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de