BVfK-Wochenendticker 21. Oktober 2017  

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

 *** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Anzeichen für Schneeballsysteme im Autohandel

 

Seit Wochen, es ist bereits bezahlt (!!!!!) und ich werde vertröstet!

 

Satzungsauftrag: Der Verband soll … unlautere, Markt verzerrende und wettbewerbswidrige Maßnahmen bekämpfen.

 

Kontinuität und Wirksamkeit durch 10-Punkte Qualitätsmanagement.

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 36: AdWords-Anleitung Nr.3

 

Neues aus der Rechtsabteilung: „Dieselfahrverbot – Mythos oder ernstzunehmende Zukunftsmusik?!“

 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

heute geht es um Schneeballsysteme im Autohandel. Die Masche ist einfach: Extrem günstige Preise in Verbindung mit hohen Anzahlungen bis hin zur kompletten Vorkasse.

Immer wieder fallen trotz vieler Warnungen - auch des BVfK - nicht nur die sich trügerischerweise zu 100% geschützt fühlende Verbraucher, sondern auch gestandene Kfz-Händler auf solche Machenschaften rein.

„Was geht mich das an? Ich arbeite sauber!“ sagen und denken so manche, die meinen, so etwas hätte sich doch bisher immer von selbst erledigt.

Doch, wie bereits am 7. Oktober (Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an.) besprochen, entstehen durch betrügerische Machenschaften Permanentschäden an allen Händlern – und die arbeiten im Gegensatz zur landläufigen Meinung überwiegend seriös und professionell.

An einem Beispiel aus den wohl ein objektiveres Bild zeichnenden Google-Bewertungen soll dies verdeutlicht werden. So heißt es in einer Kundenbewertung:

„… Habe mir ein Auto vor Ort ausgesucht. Dieses wurde aber dann, trotz bereits unterschriebenen Papieren, einfach an jemand anderes vom Chef verkauft, da er nicht ins System geguckt hat (Aussage des Verkäufers). Mir wurde natürlich direkt Ersatz angeboten, welcher aber nicht akzeptabel war. Komplett andere Ausstattung, statt 7 Sitze nur 5, andere Farbe (braun), obwohl diese ausdrücklich nicht gewünscht war. Nach einigen Tagen kam ein neues Angebot welches ich angenommen habe. Seit Wochen, es ist bereits bezahlt (!!!!!) und schriftlich mitgeteilt das mein Auto "abholbereit" sei, werde ich jetzt vertröstet das es ja noch auf dem "Lkw" sei und nun wirklich bald da ist! Absolute Frechheit!!! Das wird mein erstes und letztes Auto von …. NICHT ZU EMPFEHLEN!!!           Nachtrag: Nach Monaten wird man auf einmal telefonisch belästigt seine Rezension doch nochmal zu überdenken. Man versucht alles auf einen Azubi zu schieben. Erst wird einem eine Aufbereitung des Autos als "Entschädigung" Angeboten oder ein Tankgutschein, damit man seine Bewertung wieder löscht oder in eine positive Bewertung, ohne großen Text, ändert. Nach mehrmaligen anrufen werden Beträge von 70€ bis heute 150€ geboten…“

Was dürfte der Hintergrund für eine solche Situation sein, wie sie der Kunde beschreibt?

- „…Habe mir ein Auto vor Ort ausgesucht. Dieses wurde aber dann, trotz bereits unterschriebenen Papieren, einfach an jemand anderes vom Chef verkauft …“  = Lockvogelangebot zum Dumpingpreis

- „…Mir wurde natürlich direkt Ersatz angeboten, welcher aber nicht akzeptabel war…“ = Dem „eingefangenen“ Kunden soll nun etwas mit gesunder Marge verkauft werden.

- „…Seit Wochen, es ist bereits bezahlt (!!!!!) und schriftlich mitgeteilt das mein Auto "abholbereit" sei, werde ich jetzt vertröstet das es ja noch auf dem "Lkw" sei und nun wirklich bald da ist! = Vorkasse, vermutlich, um andere Löcher zu stopfen, oder andere Fahrzeuge bei den Lieferanten zu bezahlen, da die Vorauszahlungen vorheriger Kunden ebenfalls bereits zweckentfremdet wurden.

Letzteres spricht für das Vorliegen eines Schneeballsystems, bei dem mitunter am Einzelgeschäft nicht nur kein Geld verdient wird, sondern in der Schlussphase sogar unter EK verkauft wird, um die benötigte Liquidität zu erhalten.

Und all das geht jeden etwas an, denn Händler, über die solche Berichte im Internet kursieren machen einen erheblichen Teil des Marktes aus – sprich: Sie nehmen sich zu Lasten korrekt arbeitender Händler mit rechtswidrigen Methoden ein großes Stück vom Kuchen. Wer sich einmal vorstellt, er würde, wenn dies nicht so wäre, jeden Monat nur ein Auto mehr verkaufen, kann sich den Unterschied im Jahresergebnis leicht hochrechnen.

Der BVfK kämpft daher an dieser Baustelle nicht aus Selbstverwirklichung, sondern aus satzungsgemäßem Selbstverständnis und hat dazu eine Vielzahl von Instrumenten geschaffen:

1. Regelung in §2.8 der BVfK-Satzung. Hier heißt es: „…Förderung der Brancheninteressen in den Bereichen des Wettbewerbsrechts im Sinne der die Klagebefugnis regelnden Bestimmungen des UWG, sowie sonstiger die Klagebefugnis regelnden Bestimmungen in wettbewerbsbezogenen Gesetzen. Der Verband soll zur Aufklärung, Belehrung und Rechtsberatung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs beitragen und ggf. im Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen der Rechtspflege, unlautere, Markt verzerrende und wettbewerbswidrige Maßnahmen bekämpfen. Der Verband kann diesen Zweck auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verfolgen…“

2. Normierung im BVfK-Regelwerk. Hier heißt es u.a.: Anzahlungen werden vom privaten Käufer grundsätzlich nicht verlangt. Ausnahmen hiervon sind möglich bei Modell-, Farb- und Ausstattungskombinationen, die ungewöhnlich und in Folge nur schwer am Markt absetzbar sind, weiterhin bei exotischen oder seltenen Fahrzeugen, sowie bei Käufern mit ausländischem Wohn- oder Geschäftssitz. Sofern Anzahlungen auf zuvor beschriebener Grundlage vereinbart werden, sollen diese auf dem BVfK-Treuhandkonto hinterlegt werden und entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen verwendet werden…“ 

3. Vierköpfige Rechtsabteilung mit drei, zum Richteramt befähigten Volljuristen in Zusammenarbeit mit externen Spezialisten.

4. Initiierung und Mitgestaltung des Kfz-Internetkodex.

5. BVfK-Beschwerdestelle gegen Internetschummler (https://www.bvfk.de/verbraucher/unserioese-angebote-melden/ )

6. Mitgliedschaft in der Wettbewerbszentrale

7. Regelmäßiger Dialog mit Verbraucherorganisationen.

8. Regelmäßiger Dialog mit den Kfz-Internetbörsen zur Verbesserung derer Kontrollsysteme.

9. Warnhinweise und Verbraucheraufklärung.

10. Dialog, Diskussion, Gerichtsverfahren = angemessener Umgang mit problematischen Geschäftspraktiken.

Um all dies, verehrte BVfK-Mitglieder, kümmern wir uns, weil wir der Überzeugung sind, dass so am Ende des Jahres mehr Geld in Ihre Taschen gelangt und dort verbleibt!

Ich hoffe, Sie stimmen uns zu: Es dient alles immer dem einen Ziel:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Bild rechts: Marcel Manthey - Koordination BVfK-Digital

Unabhängigkeitserklärung Teil 35: Google-AdWords-Anleitung Nr. 3

 

Sie können Besucher über AdWords auf Ihre Seite aufmerksam machen und zum Besuch animieren, dabei ist es wichtig den Besucher auch zu halten. Wenn Sie schon Geld für Online-Werbung ausgeben wollen, dann bieten Sie Ihren Besuchern auch eine richtig tolle Landing-Page. Also die Seite, die der Benutzer als erstes sieht, wenn er durch klicken auf Ihre Google-AdWords-Anzeige auf Ihrer Seite landet. Denn dort entscheidet sich alles - ob der Besucher auf der Seite bleibt, Links anklickt oder sogar das Kontaktformular ausfüllt um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.

Achten Sie darauf, dass auf der Landing-Page auch das zu sehen ist, was die Anzeige suggeriert. Gestalten Sie den Inhalt übersichtlich, aussagekräftig und ansprechend. Sorgen Sie für eine einfache Navigation, wenn Sie den Besucher dazu animieren möchten eine andere Seite aufzurufen.

Am besten schaut man sich hin und wieder mal bei den Wettbewerbern um, also bei denen, die schon recht erfolgreich sind. Sie müssen nicht sonderlich viel Budget investieren, denn wie schon gesagt, AdWords ist ein Lernprozess, bei dem man Geduld braucht und immer mal wieder feinjustiert. Die besten Keywords findet man zum Beispiel in den TOP-Listen oder man probiert einfach aus und schaut sich z.Bsp. mit Analytics die Suchanfragen auf Ihre Seite an.

Fortsetzung folgt... Viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey 

Kontakt:  m.manthey@bvfk.de

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„Dieselfahrverbot – Mythos oder ernstzunehmende Zukunftsmusik?!“

 

VG Stuttgart: Einführung von Diesel-Fahrverboten unumgänglich

Das VG Stuttgart hat mit seinem Urteil vom 04.09.2017 das Land Baden-Württemberg verurteilt, den entsprechenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass der geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid schnellstmöglich eingehalten wird. Denn nach Auffassung des Gerichts reichen die vorgesehenen Maßnahmen des Landes nicht aus, um die mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft nachhaltig zu verbessern. In diesem Zusammenhang bezeichnet das Gericht Diesel-Fahrverbote ab dem 1. Januar 2018 als rechtlich umsetzbar und verhältnismäßig.

Kläger in diesem Verfahren ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Diese versucht seit einiger Zeit das Recht auf saubere Luft in vielen Städten durchzusetzen. Aus diesem Grund hat Sie bereits Ende 2015 mehrere Klagen gegen einzelne Bundesländer zur Einhaltung der Luftreinhaltepläne eingereicht.

Mit der geltend gemachten Klage vor dem VG Stuttgart fordert die DUH die Einführung von umfassenden Diesel-Fahrverboten im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart bis spätestens Januar 2018.

Mit der Entscheidung vertritt das Gericht die Auffassung, dass die bislang vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen würden, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die Grenzwerte für Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten. Insbesondere die von den Autoherstellern angekündigten Softwareupdates wurden vom Gericht als ungeeignete Maßnahme bewertet. Unter „schnellstmöglich“ sei nicht, wie das Land Baden Württemberg vortrage, das Jahr 2020, sondern Januar 2018 zu verstehen. Ein umfassendes Diesel-Fahrverbot in Bereichen der Umweltzone sei nach Auffassung des Gerichts unumgänglich, rechtskonform und stelle keinen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dar.

 (Urt. v. 04.09.2017, Az. 13 K 5412/15)

BVfK Anmerkung:

Da die Landesregierung gegen das Urteil des VG Stuttgart Anfang Oktober Revision eingelegt hat, sind Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab dem kommenden Januar daher unwahrscheinlich.

Pauschale Fahrverbote dürften auch der falsche Ansatz sein. Andere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität erscheinen daher vorzugswürdig. Insbesondere sind die Fahrzeughersteller nunmehr gefordert alternative Möglichkeiten aufzuzeigen. Eine davon wäre z.B. die Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge auf die Euro-6-Norm, um so die Emissionen zu senken.

Seit Aufkommen des VW-Abgasskandals haben die Diskussionen um ein Diesel-Fahrverbot in deutschen Städten deutlich zugenommen. Ob die geplanten Fahrverbote in der Zukunft eintreten werden kann derzeit nicht verlässlich prognostiziert werden. Mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung erscheinen solche Fahrverbote aber nicht unwahrscheinlich. Über den Fortgang der Angelegenheit werden wir berichten.

Moritz Gross

BVfK-Rechtsabteilung

 

Detaillierte Informationen erhalten betroffene BVfK-Mitglieder direkt bei der    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Retro Classics Cologne 24. - 26.11.2017 KÖLN MESSE - Jetzt bequem online anmelden zum BVfK-Gemeinschaftsstand!

Ab sofort finden Sie im BVfK-Mitgliederbereich alle Informationen zum BVfK-Gemeinschaftsstand auf der Retro Classics Cologne 2017. Die Anmeldung sowie vergünstigte Karten können Sie jetzt ebenfalls ganz bequem Online bestellen.

Die Seite mit Infos und Anmeldung finden Sie im Mitgliederbereich unter Aktuelles oder folgen Sie diesem Link:

>>> Infos und Anmeldung zur RCC 2017  (Bitte erst einloggen!)

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BVfK-Terminkalender:

24. - 26. November 2017 - BVfK auf der RETRO CLASSICS COLOGNE

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHREKONGRESS / Rhein in Flammen

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